Version Juli 2021

Die nachstehend angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen haben für alle unsere Lieferungen und Leistungen Gültigkeit, soweit keine anderen Bedingungen schriftlich vereinbart sind. Abweichungen von den hier angeführten Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Ebenso bedarf ein Abgehen von dieser Vereinbarung der Schriftform.

Für den Umfang der Lieferverpflichtung ist der Auftrag des Bestellers maßgebend. Für den Fall, dass unsere Auftragsbestätigung vom Auftrag des Bestellers abweicht, gilt unsere Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Besteller nicht binnen drei Tagen ab Erhalt unserer Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht. Änderungen des Auftrages durch den Besteller haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Angaben in den Leistungsbeschreibungen (Gewicht und Qualität, Betriebskosten usw. sind ca.- Angaben). Angaben in Katalogen, Prospekten etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, insoweit in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Alle vereinbarten Preise gelten als Nettopreise ab unserem Werk. Alle Preise gelten ohne Verpackung, Versand und Versicherung. Werden wir mit Verpackung, Versand und Versicherung beauftragt, werden diese Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt. Für den Fall der Versendung der Ware in Drittländer gehen alle Zölle, Steuern und andere öffentliche Abgaben zu Lasten des Bestellers.

Die bestätigte Lieferzeit ist unverbindlich, außer es ist ein Fixtermin vereinbart. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, sollten uns nach Auftragsbestätigung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden und der Besteller unsere Forderung nicht sicherstellt.

Die Erfüllung und der Gefahrenübergang findet stets mit dem Abgang aus unserem Lieferwerk statt. Somit hat die Überprüfung der Ware in unserem Werk stattzufinden. Für den Fall des Annahmeverzuges des Bestellers geht die Gefahr auf den Besteller bereits mit der Erklärung der Lieferbereitschaft durch uns über. Soweit Teilleistungen nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen sind, sind sie jederzeit zulässig. Die Versandart wird von uns bestimmt, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist. Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt, gleichgültig ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eintreten, entbinden uns von der Lieferverpflichtung oder von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Wir sind berechtigt, nach Behebung der Störung nachzuliefern. Alle Lieferungen erfolgen unfrei ab Sitz des Lieferers für Rechnung und Gefahr sowie auf Kosten des Bestellers. Eine Versicherung der bestellten Waren/Dienstleistungen erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag und auf Kosten des Bestellers.

Die Gewährleistungsfrist beträgt in jedem Fall entgegen der Bestimmung des § 933 (1) AGBG 6 Monate. Den Besteller trifft die sofortige Überprüfungs- und Rügepflicht. Eine Rüge ist rechtzeitig, wenn sie binnen 8 Tage nach Übergabe bzw. Eintritt des Mangels schriftlich bei uns erhoben wird. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Gesamtlieferung zu beanstanden, wenn nur Teile der Lieferung Mängel aufweisen. Wir sind berechtigt, die beanstandeten Stücke nachzuliefern oder auszutauschen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von dritter Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wurde. Für Reparaturarbeiten und gebrauchte Kaufgegenstände wird jede Gewähr ausgeschlossen. Für den Fall des Weiterverkaufs innerhalb der Gewährleistungsfrist erlischt die Gewährleistung. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung abzutreten.  Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Vertragswert, maximal jedoch mit der Summe, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt ist, beschränkt (außer bei Personenschäden).  Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haften wir nicht.

Grundsätzlich besteht nur nach Übermittlung eines vollständig ausgefüllten Reklamationsscheines der Fa. Wimmer ein Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch. Für Garantiearbeiten durch Händler bzw. Kunden wurden folgende Grundlagen geändert: Für den Fall, dass berechtigterweise Gewährleistungsansprüche geltend gemacht wurden, hat der Besteller die beanstandete Ware auf eigene Kosten und eigene Gefahr an uns zu senden. Nach Mängelbehebung wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers an den Besteller zurückgesandt. Für Mängelbehebungen durch Händler oder Kunden können keinerlei Kosten übernommen werden. Transportkosten werden generell nur für falsch gelieferte Bauteile ersetzt, wenn eine schriftliche Beanstandung binnen 3 Tagen erfolgt. Für Übergaben von Anbaugeräten der Fa.Wimmer gelten folgende Grundlagen:

– sämtliche Anbaugeräte müssen von geschultem Personal übergeben und nach unseren Vorgaben eingestellt werden.

− die beigestellten Einstellprotokolle müssen binnen 1 Woche nach Übergabe des Gerätes ausgefüllt an die Fa.Wimmer gesendet werden.

Können diese Leistungen nicht nachgewiesen werden, besteht keinerlei Garantie- oder Gewährleistungsanspruch. Für Aufbauten von Anbaugeräten und Zubehör der Fa. Wimmer, die vom Händler bzw. Kunden durchgeführt werden, gelten folgende Grundlagen:

− die Fa. Wimmer garantiert nur für die Funktion der gelieferten Bauteile. Aufgrund der verschiedensten Ausführungen der Hydraulikbagger übernimmt die Fa. Wimmer für die richtige Funktion des fertigen Aufbaues keine Garantie- und Gewährleistungen. Die Art bzw. genaue Ausführung des Aufbaues muss vom Händler bzw. Kunden der Baggerausführung angepasst werden.

Ersatzlieferungen für reklamierte Ersatzteile werden grundsätzlich verrechnet und erst nach Rücklieferung des defekten Ersatzteiles und positiver Reklamationsentscheidung gutgeschrieben. Der Lieferung muss ein Lieferschein mit Kopie des Reklamationsantrages beiliegen. Auch hier gilt die Regelung, dass von uns keine Transportkosten übernommen werden. Die Rücklieferung der defekten Teile muss binnen 30 Tagen nach Reklamationseingang im Werk Thalgau eintreffen, ansonsten die Reklamation unwirksam ist.

Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, mit Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Soweit Ratenzahlung vereinbart ist, tritt Terminverlust bei Nichtzahlung auch nur einer Rate ein und wird der gesamte aushaftende Betrag sofort zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir nicht mehr verpflichtet, noch nicht ausgeführte Aufträge weiter zu erfüllen. Zahlungen können mit Wirksamkeit nur an uns selbst erfolgen. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen  gemäß § 456 UGB zu verrechnen (uns bleibt unbenommen, einen darüber hinausgehenden Schaden gesondert geltend zu machen), sowie Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, geltend zu machen. Dies umfasst unbeschadet darüber hinausgehender Betreibungskosten (iSd § 1333 Abs 2 ABGB), einen Pauschalbetrag von € 40,00. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zahlungen zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und letztlich auf die Hauptsache verrechnet. Bei mehreren bestehenden Schuldverpflichtungen des Bestellers werden Zahlungen zuerst auf nicht besicherte Forderungen und sodann auf die ältesten Schuldverpflichtungen verrechnet. Die Erhebung von Mängelrügen berechtigt den Besteller nicht, Zahlungen zurückzuhalten. Aufrechnung ist ausgeschlossen. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% des vereinbarten Preises zu fordern.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder bis zum Ausgleich aller sonstigen aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen bleibt die Ware unser Eigentum. Der Besteller ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen oder zu vermieten. Für den Fall, dass die gelieferte Ware zur Weiterveräußerung durch den Besteller bestimmt ist, tritt mit Weiterveräußerung der Besteller seine Kaufpreisforderung an seinen Kunden an uns ab.

Wir sind berechtigt die abgetretene Kaufpreisforderung direkt beim Kunden des Bestellers geltend zu machen, jedoch dazu nicht verpflichtet. Dem Besteller ist die Verpfändung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware untersagt. Eine Pfändung der Ware hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten eines allfälligen Exscindierungsverfahrens hat der Besteller zu tragen.

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist unser Werk, Gerichtsstand ist die Stadt Salzburg.

Der Schutz von personenbezogenen Daten und die Privatsphäre der betroffenen Personen ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeitet personenbezogene Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen [VO (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der RL 95/46/EG (DSGVO), Datenschutzgesetz idF ab 25. 5. 2018, Telekommunikationsgesetz 2003].“

Sowohl wir als auch der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

Wir verarbeiten zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter: www.wimmer.info/datenschutzerklaerung.

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass wir die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten dürfen.

Der Besteller willigt ein, vom Unternehmer oder von Unternehmen, die hierzu vom Unternehmer beauftragt wurden, Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit unter [email protected] widerrufen werden.

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